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   BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88   

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BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88 (https://dejure.org/1988,3707)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 9 C 18.88 (https://dejure.org/1988,3707)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 9 C 18.88 (https://dejure.org/1988,3707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 476
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88
    Die auf diese Verfahrenshandlung (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]) gerichtete Klage ist zulässig.

    Zum einen sollen durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens primär Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrags eingeführt werden (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. Seite 335), die bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens durch die Ausländerbehörde zu prüfen sind.

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88
    Zur prozessualen Durchsetzung eines gegen die Ausländerbehörde gerichteten Begehrens auf Weiterleitung eines Asylfolgeantrags an das Bundesamt sowie zu den Voraussetzungen, unter denen eine Weiterleitung zu erfolgen hat wie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt.

    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 2.88 - im einzelnen dargelegt hat, enthält diese Vorschrift keine Ausnahme von dem in § 8 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG enthaltenen Grundsatz, daß nur für beachtliche Folgeanträge eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht, weil dies dem Gesetzeszweck, das Bundesamt nicht mit von vornherein aussichtslosen Folgeanträgen zu belasten, grundlegend widerstreiten würde.

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72

    Rechtswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs - Auswirkungen der Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88
    Zwar kann - wie die Regelungen in § 14 Abs. 1, § 20 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zeigen - entsprechend einem allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsatz (vgl. Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG 3 C 118.67 - BVerwGE 30, 185 [BVerwG 29.08.1968 - III C 118/67]; Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.72 - BVerwGE 44, 64 [BVerwG 31.08.1973 - IV C 33/72]) auch ein Asylantrag jedenfalls bis zur Entscheidung der Behörde hierüber zurückgenommen werden.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88
    Indessen darf die Rücknahme eines Antrags, der - wie es bei einem Asylantrag nach § 1 Abs. 1 AsylVfG der Fall ist - Voraussetzung für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens ist, nicht an eine Bedingung geknüpft werden, weil andernfalls unklar bleibt, ob ein Verfahren anhängig und durchzuführen ist (vgl. Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88
    Zum anderen ergibt sich aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 3 AsylVfG und der insoweit eindeutigen Entstehungsgeschichte (vgl. BT-Drucks. 9/1630, S. 25), daß dies, sofern - wie hier - (zunächst) eine Abschiebungsandrohung ergangen ist, nur im Rahmen einer gegen die Abschiebungsandrohung gerichteten Anfechtungsklage geschehen kann (vgl. Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.08.1968 - III C 118.67

    Hausratverlust im Sowjetsektor - Erneuter Antrag auf Gewährung einer Beihilfe,

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88
    Zwar kann - wie die Regelungen in § 14 Abs. 1, § 20 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zeigen - entsprechend einem allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsatz (vgl. Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG 3 C 118.67 - BVerwGE 30, 185 [BVerwG 29.08.1968 - III C 118/67]; Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.72 - BVerwGE 44, 64 [BVerwG 31.08.1973 - IV C 33/72]) auch ein Asylantrag jedenfalls bis zur Entscheidung der Behörde hierüber zurückgenommen werden.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Kart 163/11

    Umfang der Pflichten Netzbetreibers hinsichtlich des Zugangs zum

    Dies ergibt sich aus einem allgemein anerkannten, aus der Ordnungsfunktion des Prozessrechts und der Notwendigkeit der Rechtssicherheit im Prozess abgeleiteten Grundsatz, der auch für das Verwaltungsverfahren gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.1980, 5 C 65/78, juris RN 14; BVerwG NVwZ 1989, 476; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl., § 22 VwVfG, RN 76f.).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 7 C 9.13

    Heizkraftwerk; Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage; Zuteilungsantrag; Haupt- und

    Dabei sind auch das Gesamtverhalten und die näheren Umstände, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Erklärung stehen, zu berücksichtigen, soweit in ihnen der wirkliche Wille erkennbar zum Ausdruck kommt (Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 - Buchholz 402.25 § 8 AsylVfG Nr. 5 S. 10 - juris Rn. 20 und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 S. 24 - juris Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Dies ergibt sich aus einem allgemein anerkannten, aus der Ordnungsfunktion des Prozessrechts und der Notwendigkeit der Rechtssicherheit im Prozess abgeleiteten Grundsatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.1980, 5 C 65/78, juris Rdnr. 14; BVerwG NVwZ 1989, 476; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl., Rdnr. 76f. zu § 22).
  • VG Trier, 23.04.2018 - 7 K 1914/18

    Anwendbarkeit des AsylVfG 1992 § 29 Abs 1 Nr 2-4 in Fällen der Fortführung des

    Vielmehr ging das Bundesverwaltungsgericht bereits nach der damaligen Rechtslage davon aus, dass die Unterscheidung zwischen beachtlichen und unbeachtlichen Asylanträgen durch § 10 Abs. 4 AsylVfG nicht aufgeweicht werden sollte , weshalb eine Weiterleitung des Asylantrags an das Bundesamt nur dann für erforderlich erachtet wurde, wenn dem Eilantrag wegen Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylantrags stattgegeben wurde (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2/88 -, BVerwGE 80, 313-321, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 18/88 -, Rn. 18, juris; BVerwG, Urteil vom 07. März 1989 - 9 C 59/88 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 12 B 25.11

    Emissionshandel; Handelsperiode 2008 bis 2012; Zuteilung von Berechtigungen;

    a) Eine derartige Bedingung widerspricht bereits allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht, nach dem Anträge grundsätzlich nicht bedingt gestellt werden können (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 22 Rn. 60; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 22 VwVfG Rn. 35; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, § 22 Rn. 8; Ritgen, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 22 Rn. 20; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, § 22 Rn. 76 f.; vgl. zur Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme von Anträgen auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 18/88 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98

    Recht der Landwirtschaft - Rücknehmbarkeit eines Antrags auf Sonderprämie für

    Dieses besagt, daß Anträge im allgemeinen - jedenfalls bis zur Entscheidung der Behörde hierüber - zurückgenommen werden dürfen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 -).
  • LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 EG 4/18

    Bemessung des Elterngeldes

    Während in anderen Bereichen die Rücknahme des Antrags bis zur Bekanntgabe der Entscheidung im Verwaltungsverfahren zulässig sein solle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 22/14 R; BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R; Vogelgesang in: Hauck/Noftz, SGB, 06/09, § 18 SGB X, Rn. 29 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 18/88), bestimme § 7 Abs. 2 BEEG erweiternd, dass die im Antrag getroffene Entscheidung bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angaben von Gründen einmal geändert werden könne.
  • BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Dieser Zweck ist ein doppelter, wie der Senat in den Urteilen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 und BVerwG 9 C 2.88 - (letztgenannte zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) folgendermaßen erläutert hat:.
  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Bereits nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen darf ein an die Verwaltungsbehörde gerichteter Antrag nicht von einer echten Bedingung abhängig gemacht werden (vgl. statt vieler etwa Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 22 Rn. 77 m. w. Nw.; zur Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme von Anträgen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18/88 - NVwZ 1989, 476).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 11 U 288/09

    Amtspflichten des Zulassungsausschusses für die vertragsärztliche Zulassung;

    Mangels Vorliegens eines wirksamen Verzichts können die Fragen, ob der Antrag des Prof. Dr. T2 im Sinne des § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V noch wirksam zurückgenommen werden konnte (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 103 Nr. 1; BVerwG, NVwZ 1989, 476 zur Rücknahme eines Entlassungsantrags nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BBG; BVerwG, ZBR 1997, 20 zur Rücknahme eines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand; BVerwG, FamRZ 1981, 208 zur Rücknahme eines Antrags auf Ausbildungsförderung; BVerwG, NJW 1988, 275 zur Rücknahme eines Antrags auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung; vgl. auch BVerwG, NJW 1980, 1120; Pawlita, in: jurisPK, § 103 SGB V, Rn. 51; von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 18 Rn. 7 und Rn. 9) oder die Auswahlentscheidung als solche zu beanstanden ist (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 103 Nr. 1; LSG Thüringen, ZM 2001, Nr. 7, 65; SG Münster, MedR 1996, 144), ausdrücklich dahinstehen.
  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 110.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

  • VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 8 K 22.27

    Verfristete Verzichtserklärung der Klägerin, fehlender Verzicht des Beklagten auf

  • VG Gera, 19.06.2020 - 1 K 2213/19

    (Un-)Möglichkeit der dauerhaften Übernahme eines Mitglieds des Thüringer Landtags

  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 339.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

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